Die DGUV Regel 100-500 deckt zahlreiche Bereiche des Arbeitsschutzes ab und beschreibt bewährte Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln.
Dazu gehören unter anderem:
- Einsatz und Betrieb von Maschinen
- Nutzung von Arbeitsmitteln
- Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
- Organisation sicherer Arbeitsabläufe
- Vermeidung typischer Gefährdungen